Geschichte
Vorläufer
Bevor die erste offizielle Briefmarke der Welt 1840 ausgegeben wurde, gab es zahlreiche Vorläufer. So schuf der Pächter der Pariser Stadtpost, Jean-Jacques Renouard de Villayer, bereits 1653 das Billet de port payé, einen briefmarkenähnlichen Gebührenstreifen aus Papier. Dieser Streifen musste in Ermangelung einer Klebefläche mit Klammer oder Faden am Brief befestigt werden. Erhalten gebliebene Exemplare dieser Billets sind gegenwärtig nicht bekannt.
Auch im Vereinigten Königreich gab es vergleichbare Vorläufer. Das ab 1680 von der London Penny Post der Kaufleute William Dockwra und Robert Murray entwickelte System eines Einheitspreises für Lokalpost mit Freimachung durch Stempel war so erfolgreich, dass der Duke of York sein Postmonopol in Gefahr sah. Auf seine Beschwerde hin musste die London Penny Post nach nur zwei Jahren ihr Geschäft aufgeben; sie wurde in die General Post Office eingegliedert. Einige Briefe mit den dreieckigen Stempeln (englisch triangular postmarks) der London Penny Post sind in Archiven erhalten, vier Exemplare sollen sich in privatem Besitz befinden.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in manchen Städten so genannte Stadtkuverts, die als Vorläufer gedruckter Briefmarken auf Umschlägen angesehen werden können. Im Königreich Sardinien gab es beispielsweise 1818 ein mit einem Stempel versehenes Postpapier (Carta postale bollata), wobei allerdings nicht die Beförderungsgebühr, sondern eine staatliche Steuer auf die Lizenzierung der als Ergänzung zur Staatspost privat betriebenen Postunternehmen bezahlt wurde, britischen Zeitungen beigelegte Rückantwortkarten waren um 1821 ebenfalls bereits frankiert. Als erste Ganzsachen gelten die 1838 im australischen Sydney ausgegebenen letter sheets.
Die Grundidee der Erfindung war, das Briefporto nicht mehr vom Empfänger einziehen zu lassen, sondern vom Absender. Damit war das erste „Prepaid-System“ (Vorauszahlung und anschließende Nutzung) geschaffen. Außerdem wurde damit eine Vereinfachung und Senkung des Briefportos verbunden, so dass ein Briefwechsel nicht mehr nur reichen Personen vorbehalten war.
Bereits 1836 machte der Slowene Laurenz Koschier aus Laibach der österreichischen Regierung den Vorschlag der Einführung von Briefmarken zur Vereinfachung des Postwesens. Der schottische Buchhändler James Chalmers reichte 1838 einen ähnlichen Vorschlag ein. Diesen Vorschlag hat Sir Rowland Hill, der von der britischen Regierung 1835 mit der Reformierung des Postwesens betraut wurde, wahrscheinlich aufgegriffen und in seine Postreform miteinbezogen. Er gilt damit als Urheber der Briefmarke.
Die erste aufklebbare Briefmarke wurde ab dem 1. Mai 1840 nach den Vorschlägen von Rowland Hill im Vereinigten Königreich herausgegeben und ab dem 6. Mai 1840 frankaturgültig (die erste Verwendung fand ein Exemplar allerdings schon am 2. Mai). Der Wert zu einem Penny wird in Sammlerkreisen als One Penny Black bezeichnet. Sie gilt als erste Briefmarke der Welt.
Rowland Hill war auch für das Motiv der ersten beiden Briefmarken verantwortlich. Für die Gestaltung wurden mehrere 1000 Entwürfe eingereicht, die ausnahmslos von ihm abgelehnt wurden. Die Zeichnung schaute sich Rowland Hill deshalb von einer Gedenkmünze aus dem Jahr 1837 ab, die ihm besonders gefiel. Der Wert zu einem Penny trägt das Porträt der Königin Victoria auf schwarzem Grund, der Wert zu zwei Pence auf blauem Grund. Der Stecher der ersten Briefmarken war Henry Corbald. Mit dem Druck wurde die Druckerei Perkins, Bacon Petch betraut.
Die Verbreitung der Briefmarke
Bereits kurz nach der Ausgabe der ersten beiden Briefmarken der Welt folgten andere Länder nach. 1841 und 1842 erschienen in den USA einige Lokalmarken. 1843 erschienen weitere Briefmarken in Brasilien (Ochsenaugen) und in den beiden Schweizer Kantonen Zürich (Zürich 4 und Zürich 6) und Genf (Doppelgenf). Die erste deutsche Briefmarke war der Schwarze Einser, der am 1. November 1849 zusammen mit zwei weiteren Marken zu 3 Kreuzer und 6 Kreuzer vom Königreich Bayern herausgegeben wurde. Von der Marke zu 3 Kreuzer ist ein bereits am 31. Oktober verwendetes Exemplar auf einem Brief aus Deggendorf bekannt. 1850 folgten die deutschen Staaten Hannover, Preußen, Sachsen und die dänisch-deutschen Herzogtümer Schleswig und Holstein und 1851 Baden. Die ersten österreichischen Briefmarken wurden am 1. Juni 1850 herausgegeben. Sie hatten auch für Liechtenstein Gültigkeit, in dem die Post bis 1920 von Österreich betrieben wurde.
Bald entstanden neue Briefmarkenarten, wie beispielsweise in Österreich 1851 die ersten Zeitungsmarken der Welt. Als die erste Sondermarke der Welt wird meist eine im April 1871 anlässlich der Eröffnung der ersten Eisenbahnstrecke in Peru verausgabte Briefmarke angesehen, aber nicht alle Historiker unterstützen diese Ansicht. Dennoch wurde immer mehr die Werbewirksamkeit von Briefmarken erkannt.
Siehe auch: Liste der Briefmarkenerstausgaben
Die erste nennenswerte Veränderung erfuhren Briefmarken in den 1850er Jahren, als man in Großbritannien erstmals versuchsweise 1850 und endgültig ab 1854 dazu überging, die Briefmarken auf den Bögen durch Perforierungen voneinander zu trennen, um damit das Abtrennen wesentlich zu vereinfachen. Dadurch entsteht der typische Zahnrand von Briefmarken . Zuvor musste zum Trennen eine Schere benutzt werden.
Rechtliche Funktion in Deutschland
Früher
Die Briefmarke hieß früher offiziell Postwertzeichen. Dieses Wort entstammt dem „hoheitlichen“ Wortschatz und lässt den geschichtlichen Hintergrund der Briefmarke in rechtlicher Sicht gut erkennen. Da sich alle Postverwaltungen in staatlicher Hand befanden oder auf einem staatlich verliehenen Monopol (teilweise mit anderen Namen, etwa bei Thurn und Taxis) beruhten, war man im öffentlichen Recht tätig. So regelte bei der Deutschen Bundespost bis zur Privatisierung die Postordnung als Rechtsverordnung das Verhältnis zwischen der Post und dem Postbenutzer („Postbenutzungsverhältnis“). Aus diesem Umstand resultiert auch die – noch – bestehende Besonderheit, dass die für die Beförderung verlangten mittlerweile privatrechtlichen Entgelte von der Umsatzsteuer (besser bekannt als Mehrwertsteuer) befreit sind.
Das Entgelt für die Briefbeförderung war zuvor eine öffentlich-rechtliche Gebühr. Mit der Benutzung der Briefmarke wies man durch Aufkleben nach, dass die vorgeschriebene Verwaltungsgebühr für die staatliche Beförderung bezahlt worden war. Als hoheitliche Gebührenmarken fielen die Briefmarken nicht unter das privatrechtliche Wertzeichenrecht gem. § 807 BGB.
Strafrechtlich wurde die Briefmarke von 1871 an im Reichs-Strafgesetzbuch als Urkunde verstanden und ihre Fälschung als Urkundenfälschung bestraft (§ 275 RStGB). In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Briefmarke nicht mehr als Urkunde, sondern als geldähnliches „amtliches Wertzeichen“ eingestuft. Mit der Großen Strafrechtsreform 1975 wurde ihre Fälschung neu unter „Geld- und Wertzeichenfälschung“ geregelt (§§ 148, 149 StGB).
Heute
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 waren Briefmarken eindeutig hoheitliche Wertzeichen. Da sie grundsätzlich auch als Geldersatz genutzt werden konnten, bestand die Deutsche Bundesbank zunächst darauf, dass Briefmarken nur eine begrenzte Gültigkeit haben dürfen, um den Geldumlauf kontrollieren zu können. Erst langsam wurde dieser Vorbehalt gelockert, und die erste Briefmarkenserie mit unbegrenzter Gültigkeit erschien 1964, während erst ab 1969 alle Briefmarken grundsätzlich unbefristet gültig blieben. Die Deutsche Reichspost hatte bereits infolge der Gründung des Europäischen Post- und Fernmeldevereins die zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Freimarken sowie alle seit 16. Juni 1942 bis Kriegsende erschienenen Marken mit unbefristeter Gültigkeit ausgestattet. Dies wurde nach der Kapitulation obsolet. Auch in der DDR waren Briefmarken zunächst mit einer befristeten Geltungsdauer versehen. Diese Befristung wurde im Jahr 1965 rückwirkend zum 1. Januar 1964 aufgehoben, sodass alle ab 1964 erschienenen Marken unbefristet gültig blieben. Der Charakter der Briefmarken in der DDR war dem in der Bundesrepublik vergleichbar.
Zum 1. Januar 1995 wurde die staatliche Deutsche Bundespost privatisiert, das heißt, sie wurde als Staatsinstitution aufgelöst und als „Deutsche Post Aktiengesellschaft“ neu aufgestellt. Als privatwirtschaftliches Unternehmen ist sie nicht mehr im öffentlichen Recht tätig. Sie erbringt privatrechtliche „Dienstleistungen“ gegen „Leistungsentgelt“. Die früheren Post-„Benutzer“ sind nun rechtlich Post-„Kunden“. Sie schließen mit der Deutschen Post AG seitdem bürgerlich-rechtliche, etwa Kauf-, Werk- und andere Verträge ab. Auch der Erwerb einer Briefmarke ist nun ein normaler privatrechtlicher Kaufvertrag.
Der neuen Deutschen Post AG wurde das Recht zur Ausgabe eigener Briefmarken nicht mehr eingeräumt. Stattdessen wurde sie gesetzlich verpflichtet, die von ihr benötigten Briefmarken vom Staat (also der Bundesrepublik Deutschland ) zu beziehen. Die heutigen Briefmarken werden nach Weisung des Bundesministeriums der Finanzen hergestellt und an die Deutsche Post AG ausgeliefert.
Der Rechtscharakter der deutschen Briefmarken war lange Zeit unklar, die Rechtsliteratur in Deutschland zum zivilrechtlichen Rechtscharakter von Briefmarken ist uneinheitlich. Erst das grundlegende Urteil des BGH vom 11. Oktober 2005 hat für Klarheit gesorgt. Demzufolge sind Briefmarken „kleine Inhaberpapiere“ im Sinne des § 807 BGB. Um „kleine Inhaberpapiere“ handelt es sich immer dann, wenn der Aussteller des Papiers sich durch Leistung an den Inhaber befreien kann, der Inhaber die versprochene Leistung zu fordern berechtigt ist und der Besitz der Urkunde zur Geltendmachung des Rechts erforderlich ist. Danach ergebe sich aus der allgemeinen Verkehrssitte bei Inhaberzeichen, dass die Briefmarke einen Anspruch auf Beförderung einer Postsendung in dem Umfang verkörpert, der dem aufgedruckten Wert entspricht. Die Post will die Beförderungsleistung gegenüber jedermann mit schuldbefreiender Wirkung erbringen, der gültige Briefmarken in Höhe des vorgesehenen Leistungsentgelts auf die jeweilige Postsendung klebt. In diesem Zeitpunkt dient die Briefmarke nur noch der Kontrolle, ob das für die konkrete Postsendung vereinbarte Leistungsentgelt im Voraus geleistet worden ist. Der Besitz der Briefmarke ist zur Geltendmachung des Beförderungsanspruchs erforderlich, sodass bei Verlust der Briefmarke keine Leistung von der Post verlangt werden kann. Die Schutzfunktion des § 797 BGB (Herausgabe des Inhaberpapiers an den Aussteller) wird durch die Entwertung der Briefmarke mittels Stempel erreicht.
Strafrechtlich fällt ihre Fälschung danach nicht mehr unter die „Geld- und Wertzeichenfälschung“ nach §§ 146 ff. StGB, sondern ist einfache Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Briefmarken sind damit strafrechtlich mit den Privatmarken der anderen Postunternehmen gleichgestellt. Weitere Privatmarken werden mit dem Ende des so genannten „Briefmonopols“ der Deutschen Post AG am 1. Januar 2008 vermehrt herausgegeben.
Briefmarken sind in Deutschland umsatzsteuerfrei, sofern es sich derzeit noch um Briefmarken der Deutschen Post AG handelt. Dies wurde in der Vergangenheit damit begründet, dass die Post eine bis 31. Dezember 2007 befristete Exklusivlizenz für Briefe unter 50 Gramm besaß und somit als einziges Unternehmen einen flächendeckenden Universaldienst anbieten musste. Nach dem Auslaufen der Exklusivlizenz und dem damit verbundenen Fall des Briefmonopols in Deutschland sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, trotzdem wurde das Steuerprivileg der Post bis 30. Juni 2010 beibehalten. Am 1. Juli 2010 fiel dieses im Geschäftsbereich, während gleichzeitig die Post-Konkurrenten im Privatkundenbereich von der Umsatzsteuer befreit werden, sofern sie ihre Dienste flächendeckend anbieten.
Seit September 2008 kann das Briefporto bei der Deutschen Post AG auch über neue Vertriebswege erworben und beglichen werden. Beim sogenannten Handyporto wird nach Auftrag über das Mobiltelefon per SMS ein Zahlencode übermittelt, der anstelle der Briefmarke von Hand auf der Sendung einzutragen ist. Hingegen wird die sogenannte Internetmarke vom Kunden über das Internet erworben, elektronisch bezahlt, als maschinenlesbarer Barcode vom Kunden ausgedruckt und auf die Sendung geklebt bzw. direkt auf den Briefumschlag gedruckt. Das Verfahren ähnelt dem Stampit-Dienst. Während bei der Internetmarke nur der übliche Portobetrag zu begleichen ist, kostet das Handyporto einen Aufpreis. Es muss angemerkt werden, dass beide keine Briefmarke im eigentlichen Sinn mehr sind, weil ihnen der Charakter der Gleichmäßigkeit – identische Stücke werden in größerer Auflage hergestellt – fehlt.
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Quelle: Briefmarke - Wikipedia – Die freie Enzyklopädie